Rehasport:

Ihr Weg zu gezielter Rehabilitation und nachhaltigem Wohlbefinden

Wenn Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für Rehasport erhalten haben, sind Sie einen wichtigen Schritt näher an einer gezielten und unterstützenden Rehabilitation. Bitte setzen Sie sich jetzt mit Ihrem Arzt in Verbindung, um die Verordnung zu erhalten. Nachdem Ihnen die Verordnung vorliegt, ist die nächste Etappe die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse. Sie können die Verordnung persönlich bei Ihrer Krankenkasse einreichen oder sie postalisch an die entsprechende Abteilung senden. Nachdem die Genehmigung erteilt wurde, laden wir Sie herzlich ein, einen Termin in unserer Trainingsstätte zu vereinbaren. Hier können Sie nicht nur an Ihrem Wohlbefinden arbeiten, sondern auch einen Platz in einem unserer vielfältigen Rehasportkurse reservieren. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden zu begleiten!

Patient geht zum Arzt

Arzt verordnet Rehasport

Krankenkasse genehmigt

RehaVitalisPlus e.V. führt Kurse durch

VERORDNUNGSRELEVANTE DIAGNOSEN

  • HWS-LWS-Syndrom
  • Hüft TEP 2010
  • Schmerzbedingte Bewegungseinschränkung
  • Hüftgelenksarthrose
  • Einengung des Wirbelkanals
  • Bandscheibenvorfall
  • Schmerzsyndrom
  • Sacrum Arcuatum
  • Adipositas 
  • Morbus Bechterew 
  • Inkontinenz
  • Blasensenkung
  • Muskuläre Dysbalancen
  • Osteopenie 
  • Hypertonie
  • Wirbelsäulensyndrom
  • Hüftgelenksarthrose
  • Chronische Lumbalgie
  • Chronische Dorsalgie
  • Skoliose LWS
  • Impingement-Syndrom
  • Schleimbeutelentzündung der Schulter

SCHÄDIGUNG DER KÖRPERFUNKTIONEN

  • Bewegungseinschränkung
  • Muskelhartspann
  • Belastungsschmerz
  • Überlastung des Skeletts
  • Muskelschwäche
  • Einschränkung im Alltag
  • Verspannungen
  • Untergewicht, Schwäche

Ziel des Rehasports

Schmerz-reduktion

Verbesserung der Funktion

Muskelaufbau

Gewichts-
abnahme

Stärkung des Beckenbodens

Alters-
mobilität

Oft gestellte Fragen:

Rehabilitationssport kann grundsätzlich in Erwägung gezogen werden, wenn körperliche Funktionen beeinträchtigt sind. Dies gilt sowohl für chronisch Kranke als auch für Menschen, die sich auf dem Weg zur Chronizität befinden. Altersbeschränkungen gibt es dabei nicht. Selbst Kinder können von Rehabilitationssport profitieren. Insbesondere nach einer postoperativen Rehabilitation oder nach physiotherapeutischen Behandlungen trägt der Rehabilitationssport durch kontinuierliches Training zur Stabilisierung des Behandlungserfolgs bei.

Jeder niedergelassene Arzt hat die Befugnis, Rehabilitationssport zu verordnen. Die Verordnung gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX) unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und hat daher keine finanziellen Auswirkungen auf das Budget des Arztes. In der Regel umfasst eine solche Verordnung 50 Übungseinheiten.

Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training können von den Krankenkassen als zusätzliche Leistung übernommen werden. Die Verordnung muss vom Kostenträger, in der Regel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Hierfür reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und warten auf die Bewilligung.

Ein Einstieg in die einzelnen Kurse ist zu jeder Zeit möglich. Das Programm hat zum Ziel, Beschwerden zu lindern oder vorzubeugen. Durch die Verbesserung von Kraft und Ausdauer, Koordination und Flexibilität wird angestrebt, die Selbsthilfefähigkeiten zu fördern. Der Rehasport soll dazu beitragen, die Verantwortung für die eigene Gesundheit zu stärken und eine Motivation für lebensbegleitendes Sporttreiben zu schaffen. Die Rehasportaktivitäten werden individuell auf Ihre körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt. Die Qualität wird dabei durch den Verband, die betreuenden Ärzte und qualifizierte Übungsleiter sichergestellt.